horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Name schützen lassen von Fachanwaltskanzlei | name-schutz.de

Kanzlei für Kennzeichenrecht, Namensschutz, Markenrecht, Firmenname sichern, Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecherche, Namensrecherche, Name schützen, Rechtsanwalt

Warum ein Name als Marke in Deutschland geschützt werden sollte

Markenschutz für einen im geschäftlichen Verkehr zu verwendenden Namen ist aus einem Bündel aus Vorteilen sinnvoll:

Unkompliziertes Eintragungsverfahren als deutsche Marke

Das Markenanmeldeverfahren ist verhältnismässig einfach ausgestaltet. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sollten Sie während des Verfahrens Fragen haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Seite.

Geringe Kosten einer deutschen Markenanmeldung

Eine deutsche Markenanmeldung ist preisgünstig. Die Grundgebühr beträgt 290 Euro bei einer elektronischen Einreichung und 300 Euro bei Einreichung auf Papier. Die eingetragene Marke hat Schutz für zehn Jahre, ohne dass in dieser Zeit weitere amtliche Gebühren anfallen. Nach Ablauf von zehn Jahren können Sie die Schutzdauer der Marke gegen Zahlung einer so genannten Verlängerungsgebühr für jeweils weitere zehn Jahre verlängern.

Bundesweiter Markenschutz

Mit der Eintragung hat die Marke bundesweiten Schutz. Damit sind Sie abgesichert und müssen nicht den Beweis erbringen, ob und zu welchem Zeitpunkt Sie Markenrechte oder andere Kennzeichenrechte erworben haben. Der Umfang des Schutzrechts ergibt sich ausdem Register. Als Markeninhaber können Sie Ihr Recht gegenüber jüngeren, verwechselbar ähnlichen Marken im gesamten Bundesgebiet durchsetzen. Außerdem können Sie gegen eine jüngere Unionsmarke, also eine in der Europäischen Union (EU) geltende Marke, vorgehen, sofern diese mit Ihrer eigenen Marke verwechselbar ähnlich ist. Sofern nach Ablauf von 5 Jahren eine Nichtbenutzungseinrede erhoben würde, muss gegebenenfalls die Benutzung der Marke in der eingetragenen Form nachgewiesen werden.

Geringere Angreifbarkeit der deutschen Marke im Vergleich zur EU-Marke (Unionsmarke)

Verglichen mit einer Unionsmarke ist eine deutsche Marke weniger angreifbar. Zwar hat eine Unionsmarke im gesamten EU-Gebiet Geltung, allerdings gilt das „Ganz-oder-gar- nicht-Prinzip“. Das bedeutet: Besteht in nur einem der 27 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren. Schon eine verwechselbar ähnliche, ältere Marke in einem der 27 EU- Mitgliedstaaten reicht aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. Mögliche Konflikte mit älteren Marken aus dem gesamten EU-Gebiet sind schwer vorhersehbar und einzuschätzen. Eine Unionsmarke kann daher eher von Konkurrenten angegriffen werden.

Schutz in andere Länder ausweiten (Internationalisieren der deutschen Marke)

Für den Fall, dass ein Unternehmen expandieren möchte, gibt es die Möglichkeit, auf der Basis der eingetragenen/ angemeldeten deutschen Marke einen Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Der Antrag wird beim DPMA eingereicht. Auf diese Weise können Sie beispielsweise in die EU, in Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie der Schweiz, in Ländern des asiatischen Raums oder in den USA kostengünstig Schutz für Ihre Marke erlangen. Der Vorteil einer deutschen Basismarke mit der Möglichkeit der Schutzerweiterung durch internationale Registrierung liegt darin, dass Sie passgenau den Schutz auf die Länderausdehnen können, in denen Sie tätig sind oder tätig werden möchten. Wenn Sie beispielsweise nur im deutschsprachigen Raum, das heißt neben Deutschland auch in Österreich und der Schweiz tätig sind, ist es sinnvoll, zusätzlichen Schutz für diese beidenLänder im Wege der internationalen Registrierung zu beantragen.

Warum ein Name als Marke in Deutschland geschützt werden sollte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen